Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

hiermit informieren wir Sie über die seit dem 23.11.2022 geltenden Änderungen zur Absonderungspflicht bei einer Infektion mit dem Corona-Virus. Hessenweit entfällt nun die Pflicht, sich bei einem positiven Testergebnis in häusliche Isolation zu begeben.

Genaue Informationen und Empfehlungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF des Hessischen Kultusministeriums.

Änderung der Bestimmungen zur Absonderungspflicht PDF