Sehr geehrte Eltern,

in der vergangenen Woche habe sich die Regeln für die Freitestungen geändert und darüber möchte ich Sie gerne in diesem Beitrag informieren.

Die Eltern werden immer vom Gesundheitsamt mit Informationen versorgt und von uns an das GA bei Rückfragen verwiesen.

  • Eltern melden den frühesten Termin zum Freitesten an die Schule und hinterlegen diesen mit einem professionellen Schnelltest (Bürgertest).
  • Für infizierte Schülerinnen und Schüler ist die Freitestung bei Symptomfreiheit am 7. Tag möglich.
  • Für Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen ist die Freitestung am 5. Tag nach dem positiven PCR-Test eines Haushaltsangehörigen oder dem letzten Kontakt mit der Kontaktperson möglich.
  • Lehrkräfte ist die Freitestung frühestens ab dem 7. Tag nach dem positiven PCR-Test eines Haushaltsangehörigen oder dem letzten Kontakt mit der Kontaktperson möglich.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Corona-Kinderregeln vom 17.01.2022, die Sie unter diesem Beitrag zum Download finden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Luft
Schulleiter